CVD-Richtlinie

Richtlinie für Sicherheitsforschende

Schwarte Jansky nimmt Meldungen zu möglichen Schwachstellen ernst und möchte eine sichere, koordinierte Behebung ermöglichen. Diese Richtlinie beschreibt den zulässigen Rahmen für Sicherheitsprüfungen und Meldungen.

Wichtiger Hinweis: Diese Richtlinie ist keine allgemeine Erlaubnis zum Eindringen in fremde Systeme und setzt geltendes Recht, Rechte Dritter oder vertragliche Pflichten nicht außer Kraft.

Geltungsbereich

Erfasst sind öffentlich erreichbare Websites und Online-Dienste unter der Domain schwarte-jansky.com sowie Produkte und Software, die von Schwarte Jansky entwickelt oder vertrieben werden. Dienste, Komponenten oder Infrastruktur Dritter sind nur umfasst, soweit Schwarte Jansky sie ausdrücklich als Teil des betroffenen Produkts betreibt.

Zulässige Vorgehensweise

  • Prüfen Sie ausschließlich mit eigenen Konten, eigenen Geräten oder mit ausdrücklich erteilter Berechtigung.
  • Beschränken Sie Tests auf das technisch notwendige Mindestmaß und beenden Sie sie, sobald eine Schwachstelle nachgewiesen ist.
  • Vermeiden Sie Betriebsunterbrechungen, Lasttests, Denial-of-Service, Social Engineering, Phishing, physische Angriffe und automatisierte Massenscans.
  • Greifen Sie nicht auf Daten Dritter zu. Werden fremde Daten unbeabsichtigt sichtbar, brechen Sie den Test ab, speichern oder verbreiten Sie die Daten nicht und weisen Sie in der Meldung darauf hin.
  • Verändern oder löschen Sie keine produktiven Daten und installieren Sie keine dauerhaften Zugänge, Schadsoftware oder Hintertüren.
  • Nutzen Sie die Schwachstelle nicht zu Erpressung, wirtschaftlichem Vorteil oder für weitere Angriffe.

Meldung

Übermitteln Sie einen nicht destruktiven Nachweis, das betroffene Produkt oder System, die Version, reproduzierbare Schritte, mögliche Auswirkungen und – sofern bekannt – einen Abhilfsvorschlag. Name und Kontaktangaben sind freiwillig. Bitte senden Sie im Erstkontakt keine aktiven Zugangsdaten, privaten Schlüssel, vollständigen personenbezogenen Datensätze oder produktiven Schadcode. Nutzen Sie dafür das Meldeformular.

Koordinierte Offenlegung

Veröffentlichen Sie Details erst nach Abstimmung mit Schwarte Jansky und nachdem eine angemessene Frist für Prüfung, Behebung und Information betroffener Kunden eingeräumt wurde. Dringlichkeit, Produktlebenszyklus, Lieferketten und notwendige regulatorische Meldungen können die Bearbeitungsdauer beeinflussen.

Umgang mit gutgläubiger Forschung

Halten Sie diese Richtlinie ein und handeln Sie erkennbar in gutem Glauben, wird Schwarte Jansky wegen der beschriebenen Forschung grundsätzlich keine eigenen rechtlichen Schritte anstreben. Dies gilt nicht bei vorsätzlicher Schädigung, Erpressung, Datenmissbrauch, Überschreitung des beschriebenen Rahmens oder bei gesetzlichen Verpflichtungen. Schwarte Jansky kann keine Zusagen für Strafverfolgungsbehörden oder Rechteinhaber Dritter abgeben.

Reaktion und Vergütung

Schwarte Jansky bemüht sich um eine Eingangsbestätigung innerhalb von fünf Arbeitstagen und eine erste Einordnung innerhalb von zehn Arbeitstagen. Diese Zeitangaben sind unverbindliche Zielwerte. Für gemeldete Sicherheitslücken erfolgt keine Vergütung; ein Anspruch auf Prämien oder öffentliche Nennung besteht nur bei vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung von Meldungs- und Kontaktdaten finden Sie beim Meldeformular und in der Datenschutzerklärung. Eine anonyme Meldung ist möglich.

Sprachfassung

Die Übersetzungen dienen der leichteren Verständlichkeit. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

Stand: 12. Oktober 2026